Franz Eßl: Unnötige Fahrten durch praxisbezogene Regelungen einsparen
ÖVP-Abgeordneter für notwendige Änderungen in der KFG-Novelle

   „Es ist nicht länger einzusehen, dass Transportunternehmer und Landwirte in ihrer täglichen Arbeit durch praxisfremde Bestimmungen eingeschränkt werden“, verweist der ÖVP-Abgeordnete Franz Eßl auf Bestimmungen im Kraftfahrzeuggesetz, die dringend einer Adaptierung bedürfen. „Die Aufgabe der Politik ist es, Vorschriften und Paragraphen dahingehend zu überprüfen, ob sie auch noch den modernen Anforderungen in der Praxis standhalten. Ich werde daher die Verhandlungen über eine Novellierung der Kraftfahrzeuggesetze nutzen, um die Arbeits-  Transportbedingungen für Unternehmer auf modernsten Stand zu bringen. Das kommt letztendlich auch unseren Bauern zu Gute“, so der ÖVP-Abgeordnete. 

Immer mehr Transportunternehmer brauchen extra angefertigte und teure Spezialfahrzeuge, sei es beim Vieh- Holz- oder Milchtransport, um auf dem Markt bestehen zu können. Beim Tiertransport etwa widersprechen sich sogar einzelne Normen und Bestimmungen: Die laut KFG zulässige Maximalhöhe von 4 Metern wird dann überschritten, wenn Tiertransporteure zweistöckige Spezialfahrzeuge beim Transport von lebenden Tieren einsetzen und sich dabei an die neuen EU-Bestimmungen zum Tierschutz halten. „Im Interesse unserer Umwelt spart man mit diesen Fahrzeugen bei längeren Transporten die Hälfte der Fahrten ein“, fordert Eßl eine Adaptierung auf eine erlaubte Maximalhöhe von 4,30 Metern. Ein ähnliches Problem gibt es bei Strohtransporten. „Die Rinderbauern in den Bergregionen brauchen das Stroh als Einstreu. Dieses Stroh, in Form von Rundballen, kommt häufig von den Ackerbaugebieten aus Ostösterreich“, so Eßl. Aus technischen Gründen überschreiten zwei Rundballen, die übereinander geladen werden, auch hier die zulässige Gesamthöhe von 4 Metern.

NEUE GEWICHTSLIMITS BEIM MILCHTRANSPORT
Bei Milchsammeltransporten ist es oft nicht möglich, die erlaubten 40 Tonnen Höchstgewicht genau zu kalkulieren. In der Praxis wird der Anhänger an einer zentralen Haltestelle zwischengeparkt und mit Milch aus der Umgebung befüllt. Am Ende der Sammeltour wird der Anhänger mit dem gefüllten Milchsammeltankwagen am schnellsten Weg zum Verarbeitungsbetrieb gebracht. Eine Ausweitung auf 44 Tonnen Höchstgewicht würde nur die letzte Fahrt von der Sammelstelle bis zur Molkerei betreffen. „Damit könnte die Wettbewerbsfähigkeit unserer Bauern gerade am heiß umkämpften Milchmarkt deutlich verbessert werden“ so Eßl abschliessend.