Franz Eßl:
Änderung des Tierschutzrates dringend notwendig
ÖVP-Tierschutzsprecher begrüßt Novellierung des
Tierschutzgesetzes
Mit der Erstellung des
Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2004 wurde zur
Beratung des Ministers bzw. des Parlaments in
Fragen des Tierschutzes der Tierschutzrat
geschaffen. Jedoch hat sich dieses Gremium als
schwerfällig, unflexibel und wenig effizient
erwiesen. Eine Änderung des Systems ist daher
dringend notwendig, begrüßte heute, Donnerstag,
ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl die
Novellierung des Tierschutzgesetzes, die in der
Sitzung des Gesundheitsausschusses beschlossen
wurde.
"Im Hinblick auf die Bedeutung des Tierschutzes
soll die bestehende Struktur weiter entwickelt
werden, welche die Verbesserung der
Tierschutzangelegenheiten mit praktikablen
Lösungen zum Ziel hat", so Eßl weiter.
Hierfür wurde im Gesundheitsausschuss eine
Dreiteilung beschlossen. Die unterschiedlichen
Interessensblöcke werden in folgende Bereiche
getrennt:
- ein politisches Gremium (Tierschutzkommission)
- ein wissenschaftliches Gremium (Tierschutzrat)
und
- ein Gremium, welches sich mit dem Vollzug
beschäftigt (Vollzugsbeirat).
"Der neue Tierschutzrat soll künftig in erster
Linie verstärkt mit der wissenschaftlichen und
fachlichen Erarbeitung von
Entscheidungsgrundlagen aufgrund von
wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen
befasst sein und somit der Tierschutzkommission
zuarbeiten. Den Bundesländern wird mit dem
Vollzugsbeirat eine wichtige Hilfestellung für
eine bundesweit einheitliche Umsetzung gegeben",
so der ÖVP-Abgeordnete weiter.
"Damit wird ein wichtiger weiterer Schritt
gesetzt, das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz
ständig zu verbessern", schloss Eßl.