Franz Eßl: Änderung des Tierschutzrates dringend notwendig
ÖVP-Tierschutzsprecher begrüßt Novellierung des Tierschutzgesetzes 

Mit der Erstellung des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2004 wurde zur Beratung des Ministers bzw. des Parlaments in Fragen des Tierschutzes der Tierschutzrat geschaffen. Jedoch hat sich dieses Gremium als schwerfällig, unflexibel und wenig effizient erwiesen. Eine Änderung des Systems ist daher dringend notwendig, begrüßte heute, Donnerstag, ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl die Novellierung des Tierschutzgesetzes, die in der Sitzung des Gesundheitsausschusses beschlossen wurde.

"Im Hinblick auf die Bedeutung des Tierschutzes soll die bestehende Struktur weiter entwickelt werden, welche die Verbesserung der Tierschutzangelegenheiten mit praktikablen Lösungen zum Ziel hat", so Eßl weiter.

Hierfür wurde im Gesundheitsausschuss eine Dreiteilung beschlossen. Die unterschiedlichen Interessensblöcke werden in folgende Bereiche getrennt:
- ein politisches Gremium (Tierschutzkommission)
- ein wissenschaftliches Gremium (Tierschutzrat) und
- ein Gremium, welches sich mit dem Vollzug beschäftigt (Vollzugsbeirat).

"Der neue Tierschutzrat soll künftig in erster Linie verstärkt mit der wissenschaftlichen und fachlichen Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen aufgrund von wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen befasst sein und somit der Tierschutzkommission zuarbeiten. Den Bundesländern wird mit dem Vollzugsbeirat eine wichtige Hilfestellung für eine bundesweit einheitliche Umsetzung gegeben", so der ÖVP-Abgeordnete weiter.

"Damit wird ein wichtiger weiterer Schritt gesetzt, das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz ständig zu verbessern", schloss Eßl.