Franz Eßl: Zivildiener dürfen in Zukunft auch als Jäger
aktiv werden!
Die ÖVP bekennt sich zu einer umfassenden Landesverteidigung,
dem Bundesheer und der allgemeinen Wehrpflicht. Aber auch der
Zivildienst ist zu einem wichtigen Bestandteil unseres
Gemeinwesens geworden. Das sagte heute, Mittwoch, der ÖVP-Abgeordnete
Franz Eßl im Plenum des Nationalrates. Mit der Änderung des
Zivildienstgesetzes erhalten Zivildiener künftig die Möglichkeit
zu einer Ausnahmeregelung, was das Verbot des Führens einer
Schusswaffe nach Ableistung des Zivildienstes betrifft. "Neben
der Öffnung des Polizeidienstes und anderer Berufsfelder für
Zivildiener, können diese in Zukunft auch für die Ausübung der
Jagd, als Mitglied einer traditionellen Schützenvereinigung oder
als Sportschützen eine derartige Ausnahmeregelung beantragen.
Die Jagdausübung liegt auch im Interesse der Land- und
Forstwirtschaft und Zivildiener sollten in Zukunft nicht mehr
davon ausgeschlossen bleiben", sagte Franz Eßl. Nun wird – im
begründeten Einzelfall – die Ausübung der Jagd oder des
Schießsports auch Zivildienstpflichtigen möglich sein.
"Die Jagd ist unmittelbar mit Grund und Boden verbunden. Junge
Menschen, die als Zivildiener eine wertvolle Arbeit für die
Gesellschaft erbracht haben, müssen in Zukunft nicht mehr
fünfzehn Jahre lang warten, um Jäger zu werden", erläutert Eßl
die gesetzliche Änderung. Die Jagdausübung ist an die Innehabung
einer Jagdkarte gebunden. Die Ausnahme zur
Waffenbesitzbeschränkung wird wegen der Ausstellung einer
Jagdkarte und glaubhaft zu machender Jagdausübung nunmehr
gesetzlich vorgesehen.